Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hardware & Software Schwerte GmbH
58239 Schwerte, im folgenden H & S Schwerte genannt.
1. Allgemeines
1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der H & S Schwerte. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma H & S Schwerte schriftlich bestätigt wurden. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
1.2 Darstellungen und Beschreibungen der Hardware und Software im Internet und in Produktbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Dem Kunden sind die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der Hard- und Software bekannt. Auf Anfrage teilen wir weitere technische Einzelheiten mit. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt.
2. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Für verspätete Zahlungen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, wird der ausstehende Betrag nach Verstreichen der ersten Mahnfrist mit dem gesetzlich zulässigen Zins verzinst. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist.
2.2 Ist keine konkrete Sache vereinbart, ist die Firma H & S Schwerte berechtigt, Veränderungen an der Sache oder Leistung vorzunehmen, wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, aus technischen oder anderen nicht von der Firma H & S Schwerte zu vertretenden Gründen notwendig und der Kundin bzw. dem Kunden zumutbar sind. Bewirken diese Veränderungen eine Preissteigerung von mehr als zehn Prozent, kann die Kundin bzw. der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Hardware und Software für einen bestimmten, vom Lizenznehmer angestrebten Zweck geeignet ist. Bei Software muss nach Stand von Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Für Übertragungsfehler auf Datenträgern und im Internet übernehmen wir keine Gewährleistung. Wird während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, ist die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet, die Benutzung der mangelhaften Sache sofort zu beenden und den Mangel bei der Firma H & S Schwerte geltend zu machen, andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung geltend gemacht wurde. Wir können Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl oder durch Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises.
3.2 Damit der Kunde seine Gewährleistungsansprüche nicht verliert, ist er verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen unter genauer Beschreibung zu rügen.
3.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, er weist nach, dass der Fehler hiervon unabhängig ist.
3.4 Falls Dritte Ansprüche oder Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde uns unverzüglich unterrichten. Er darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Wir werden nach eigener Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen oder die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige, der Bestellung entsprechenden Leistung austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist.
3.5 Der Haftungsausschluss dieses Vertrages gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
4. Geheimhaltung und Verwahrung
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.
5. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Die Kundinnen und Kunden willigen ein, dass H & S Schwerte die Namen und Firmen der Kundinnen und Kunden in der Werbung benutzen darf.
6. Schluss
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schwerte, sofern vom Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Kunden um Kaufleute, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung im Ausland haben.
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